Auch wenn in den vergangenen Jahren viele wichtige Schritte auf dem Weg zum autonomen Fahren im ÖPNV getan wurden, ist man noch nicht am Ziel angelangt. Für die volle Entfaltung des Potentials ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung notwendig. Das große Ziel, welches man mit den Altstadtstromern erreichen möchte, ist ein komplett fahrerloser Betrieb – das heißt ohne Sicherheitsfahrpersonal an Bord des Shuttles. Dafür sind Weiterentwicklungen in den folgenden Bereichen erforderlich:

 

Entwicklung der Fahrzeuge

Um einen fahrerlosen Betrieb zu ermöglichen, müssen die Fahrzeuge kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hierbei geht es zum einen darum, die Fahraufgaben innerhalb des Betriebsbereiches leisten zu können, ohne dass ein Eingriff erfolgen muss, zum anderen geht es darum, eine Fahrzeugplattform zur Verfügung zu stellen, die in Deutschland für einen fahrerlosen Betrieb zulassungsfähig ist. Weiterhin sollte eine höhere Geschwindigkeit sowie eine flüssigere Fahrdynamik mit weniger Notstopps ermöglicht werden, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit in Kauf genommen werden zu müssen.

 

Entwicklung einer technischen Aufsicht

Das Gesetz zum autonomen Fahren sowie die zugehörige Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs- und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) sieht vor, dass zukünftig eine Technische Aufsicht, welche außerhalb der Shuttles (zum Beispiel in der Leitstelle des betreibenden Verkehrsunternehmens) angesiedelt ist, bestimmte Steuerungs- und Überwachungsaufgaben übernimmt, die heute teilweise noch das Sicherheitsfahrpersonal erfüllt. Dazu gehören die Freigabe von Fahrzeugmanövern, wie zum Beispiel dem Überfahren einer durchgezogenen Linie bei versperrter Fahrspur, oder die Wiederaufnahme des Betriebs, wenn sich das Fahrzeug im risikominimalen Zustand befindet. Aber auch die Kommunikation mit den Fahrgästen sowie die Dokumentation der Betriebszustände wird durch die Technische Aufsicht erfolgen.

Hierfür müssen die organisatorische, räumliche und technische Integration in die bestehende Leitstelle konzipiert und die Qualifikation der Mitarbeitenden sichergestellt werden.

 

ÖPNV-spezifische Weiterentwicklung

Nicht zuletzt müssen Weiterentwicklungen angestoßen werden, die wichtige Anforderungen zum Betrieb im ÖPNV beinhalten. Um zukünftig einen Ticketverkauf gewährleisten zu können, ist die Entwicklung der Bahnen-Monheim-App erfolgt, die man bereits heute für IOS und Android herunterladen kann. Weiterhin müssen beispielsweise Lösungen für Service und Beratung, datenschutzkonforme Innenraumüberwachung, oder zum Thema Fundsachenkontrolle entwickelt werden.

Förderprojekte

Um die genannten Ziele zu erreichen, sind die Stadt Monheim am Rhein und die Bahnen der Stadt Monheim GmbH Partnerinnen in folgenden Förderprojekten:

SHOW:

  • EU-Förderprojekt unter Konsortialführung der UITP
  • 69 Partner / 13 europäische Länder
  • Laufzeit bis 2024
  • Gesamtförderung: 30.000.000 Euro

Die Ziele für die Bahnen der Stadt Monheim liegen hauptsächlich darin, ein gutes Monitoring für die CO2-Emissionen zu etablieren, die Voraussetzungen für die Etablierung der Technischen Aufsicht zu schaffen, indem zum Beispiel die Konnektivität des 5G-Netzes überprüft wird und die Haltestellenprozesse zu optimieren (zum Beispiel Ticketing, Haltewünsche, etc.).

SAFESTREAM:

  • Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • 7 Partner
  • Laufzeit bis 2025
  • Gesamtförderung: 10.000.000 Euro

Die Ziele von SAFESTREAM liegen darin, ein Gesamtsystem zu entwickeln und zu demonstrieren, bei dem man kein Sicherheitsfahrpersonal im Fahrzeug mehr benötigt. Teil des Gesamtsystems sind die Fahrzeugplattform, die Sensorik, die Steuerungs- und Sicherheitssoftware und die Technische Aufsicht, welche die Überwachung aus der Leitstelle heraus übernimmt. Auf Grundlage des Gesetzes zum autonomen Fahren und der AFGBV soll die Zulassung des Gesamtsystems erfolgen.