FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Stadtrad

Allgemeine Fragen

Wer kann die Stadträder nutzen?

Zunächst ist die Nutzung der Stadträder nur für Monheimer Bürgerinnen und Bürger mit aktiviertem Monheim-Pass möglich. Sobald die Nutzung auch für Besucherinnen und Besucher sowie für Personen ohne Monheim-Pass freigeschaltet wird, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Können Kinder die Stadträder nutzen?

Kinder unter 16 Jahren dürfen die Stadträder nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person nutzen. Es gibt spezielle Räder für eine Körpergröße von 130-145 cm. Kinder unterhalb dieser Größe dürfen die Stadträder dementsprechend nicht nutzen. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Kindern dringend die Nutzung eines eigenen Fahrradhelmes.

Muss ich mich für die Nutzung der Stadträder registrieren?

Monheimer Bürgerinnen und Bürger mit aktiviertem Monheim-Pass können die Stadträder ohne eine weitere Registrierung mit ihrem Monheim-Pass nutzen. Möchten Sie die Web-App nutzen, müssen Sie sich dort mit den Zugangsdaten zu Ihrem Monheim-Pass-Konto (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen.

Was benötige ich für die Nutzung der Stadträder?

Sie benötigen nur Ihren Monheim-Pass. Außerdem empfehlen wir Ihnen einen Fahrradhelm zu tragen.

Fragen zu Ausleihe, Rückgabe und Parken

Wo kann ich ein Stadtrad ausleihen und zurückgeben?

Sie können ein Stadtrad ausschließlich an den dafür vorgesehenen Verleihstationen in Monheim am Rhein und an den Langenfelder S-Bahnhöfen ausleihen und zurückgeben. Eine Rückgabe außerhalb einer der Verleihstationen ist nicht möglich. Sie müssen das Stadtrad nicht an derselben Station zurückgeben, an der Sie es zuvor ausgeliehen haben.

Eine Übersichtskarte über alle Stationen finden sie hier.

Wie funktionieren Ausleihe & Rückgabe?

Eine detaillierte Anleitung zu Ausleihe, Rückgabe und Parken finden Sie hier.

Kann ich mit dem Stadtrad auch außerhalb von Monheim am Rhein fahren?

Sie dürfen die Stadträder außerhalb von Monheim nutzen. Bitte beachten Sie aber, dass während der kostenlosen Einführungsphase eine maximale Nutzungsdauer von 4 Stunden gilt und dass ein Stadtrad immer wieder an einer der Stationen zurückgegeben werden muss, um eine aktive Ausleihe zu beenden.

Kann ich mein Stadtrad zwischendurch Parken?

Ja, Sie können Ihr Stadtrad einfach mit dem verbauten Rahmenschloss abschließen und parken und mit Ihrem Monheim-Pass wieder entsperren. Bitte beachten Sie, dass die Parkzeit auch zur Ausleihzeit zählt.

Was tue ich, wenn an einer Station kein freies Dock für die Rückgabe verfügbar ist?

Bitte beachten Sie zunächst, dass die normalen Stadträder nicht an den speziellen Lastenraddocks zurückgegeben werden können. Sollte für Ihr Rad kein freies Dock zur Verfügung stehen, stellen Sie das Stadtrad im Umkreis von 3 Metern um die Station so ab, dass es niemanden behindert und schließen das Rahmenschloss (Link Anleitung). Dies funktioniert nur bei voller Station.

Kann ich mehrere Stadträder ausleihen?

Aktuell ist es nicht möglich, mit einem Monheim-Pass-Konto mehrere Stadträder auszuleihen. Über Änderungen informieren wir an dieser Stelle.

Wie lange darf ich ein Stadtrad ausleihen?

Während der kostenfreien Einführungsphase beträgt die maximale Nutzungsdauer 4 Stunden. Sollte das Stadtrad länger ausgeliehen und nicht an einer Station zurückgegeben werden, kann ein Serviceentgelt entsprechend dem aktuellen Preisverzeichnis erhoben werden.

Fragen zu Preisen & Bezahlung

Was kostet die Nutzung der Stadträder

In der Einführungsphase ist die Nutzung der Stadträder für Sie kostenfrei. Kosten gemäß aktuellem Preisverzeichnis können für die Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer oder für anderes Fehlverhalten entstehen.

Fragen zu den Stadträdern

Was für Stadträder gibt es?

Es stehen 4 verschiedene Typen zur Verfügung: Citybikes, E-Bikes, E-Lastenräder und Jugendräder (geeignet für Körpergrößen von 130-145cm). Die Transportbox der E-Lastenräder darf mit maximal 120kg belastet werden. Für die übrigen Fahrradtypen gilt, dass die zulässige Last von 140kg (inklusive Fahrer) nicht überschritten werden darf. Die E-Bikes und E-Lastenräder bieten eine elektrische Tretunterstützung.

Bitte machen Sie sich insbesondere mit der Nutzung der E-Lastenräder zunächst vertraut und fahren Sie vorsichtig und mit angemessener Geschwindigkeit.

Wie kann ich nach Fahrradart (zum Beispiel Lastenrad) filtern und diese auf der Karte sehen?

Die Funktion „Filtern“ ist eine Funktionalität unserer Web-Applikation https://stadtrad.monheim.de/appui/.

Über das Fahrradsymbol auf der oberen rechte Seite lässt sich die Karte nach dem gewünschten Fahrradtyp (Citybike, Jugendrad, E-Bike und Lastenrad) filtern.

Eine andere Möglichkeit ist, eine gewünschte Station auszuwählen und sich über die Schaltfläche „In der Nähe finden“ auf der Karte den gewünschten Fahrradtyp anzeigen zu lassen.

Wie kann ich den Sattel verstellen?

Die Sattelhöhe lässt sich über den Schnellspanner an der Sattelklemme leicht anpassen.

Wie betätige ich die Klingel?

Die Klingel ist in den linken Lenkergriff integriert und kann durch Drehen betätigt werden.

Haben die Räder eine Gangschaltung?

Alle Räder sind mit einer 7-Gang-Nabenschaltung ausgestattet, die durch Drehen des rechten Lenkergriffs geschaltet werden kann. Eine Nabenschaltung schaltet, wenn Sie das Treten für einen kurzen Moment unterbrechen.

Sind die Stadträder mit Licht ausgestattet?

Alle Stadträder verfügen über einen Nabendynamo, welcher die Beleuchtung mit Strom versorgt. Bei den E-Bikes und E-Lastenrädern muss die Beleuchtung über eine einen entsprechenden Knopf am Lenkerschild eingeschaltet werden. Dank Standlicht-Funktion leuchten die Lampen für 2-3 Minuten auch bei kurzen Zwischenstopps.

Fragen zu Problemen bei der Nutzung

Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall mit einem Stadtrad habe?

Sind bei einem Unfall andere Personen beteiligt, oder wurde fremdes Eigentum beschädigt, informieren sie umgehend die Polizei und zusätzlich den Kundensupport (0800 40789-11) und verbleiben Sie bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort.

Die Pflicht zur Verständigung der Polizei und zum Verbleiben am Unfallort entfällt, wenn weder andere Personen noch fremdes Eigentum betroffen sind und der Schaden am Stadtrad nur geringfügig ist (zum Beispiel im Falle eines Platten). In dem Fall informieren Sie bitte trotzdem den Kundensupport über den Schaden.

Wie verhalte ich mich bei Diebstahl?

Sollte Ihr Rad während eines Parkvorgangs entwendet worden sein, informieren Sie bitte unbedingt die Polizei und unseren Kundensupport (0800 40789 11). Wenn Sie ein polizeiliches Aktenzeichen erhalten, teilen Sie auch dieses bitte dem Kundensupport mit.

Was passiert bei einem Defekt am Stadtrad?

Bitte prüfen Sie das Rad vor Fahrtantritt beziehungsweise vor der Ausleihe auf offensichtliche Defekte und teilen Sie dem Kundensupport (0800 40789 11) Beschädigungen umgehend mit, damit das betreffende Stadtrad gesperrt und schnellstmöglich repariert werden kann.

Wenn ein Defekt während der Fahrt auftritt, beende Sie bitte Ihre Fahrt und informieren unseren Kundensupport. Nur dann können wir die Ausleihe beenden und das Rad zur Reparatur anmelden.

Das Rahmenschloss öffnet nicht. Was kann ich tun?

Überprüfen Sie, ob eventuell Speichen oder Reflektoren den Bügel des Schlosses blockieren und drehen Sie, wenn nötig, das Rad an eine freie Position.

Das Schloss wird sich auch dann nicht öffnen, wenn ein Stadtrad nicht zur Ausleihe verfügbar ist (zum Beispiel, weil es als defekt gemeldet wurde oder der Akkustand zu niedrig ist). Dies wird über die rot blinkende LED-Leuchte am Lenkerschild signalisiert.