AGB
Die AGB findet ihr auf der Website der Stadt Monheim am Rhein unter https://www.monheim.de/monheim-pass/agb.
Preisverzeichnis für die Nutzung des Stadtrads
1. Nutzungsentgelte
Der Standardtarif gilt für Citybikes, E-Bikes und Jugendräder. Hierbei berechnen wir 1 Euro je angefangene 30 Minuten Nutzung. Für die Nutzung der Lastenräder werden 2 Euro je angefangene 30 Minuten berechnet. Eine Fahrpause (Parken) während der Entleihe gilt als reguläre Ausleihzeit. Bitte beachten: Bei Überschreitung der maximalen Ausleihdauer oder bei missbräuchlicher Nutzung werden gesonderte Entgelte erhoben.
2. Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer & Zusatzentgelt Rückholung (§ 2 Nr. 3, §7 Nr. 3)
Jedes ausgeliehene Stadtrad, bei dem nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ausleihbeginn die Ausleihe durch Rückgabe an einer Verleihstation beendet wird, muss von unserem Serviceteam eingesammelt und an eine Station gebracht werden. Hierfür wird ein Serviceentgelt in Höhe von 50 Euro berechnet.
3. Sperrung des Nutzerkontos bei missbräuchlichem Verhalten (§ 4 Nr. 5)
Wird das Monheim-Pass-Kundenkonto aufgrund von missbräuchlichem Umgang mit den Stadträdern oder dem Verleihsystem (z.B. mehrmalige Überschreitung der maximalen Mietdauer, Vandalismus, Manipulation, Einbehalten der Stadträder) gesperrt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben.
4. Beschädigungen oder Verlust (§ 10 Nr. 1)
Für Verlust oder Beschädigungen am Stadtrad haften Kundinnen und Kunden. Sofern Sie den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die Haftung auf maximal 500 Euro Selbstbehalt begrenzt.
5. Sonstige Kosten
a) In Fällen, in denen ein Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten dem Anbieter wegen eines Verhaltens des Kunden durch Behörden auferlegt wird, behält der Anbieter sich vor, diese in voller Höhe an den Verursacher weiterzureichen.
b) In Einzelfällen behält sich die Stadt Monheim am Rhein die Erhebung eines dem tatsächlich entstanden Aufwand entsprechenden Serviceentgeltes vor.
c) Nimmt die Betreiberin ihre Haftpflichtversicherung wegen eines Verhaltens des Kunden in Anspruch bleiben Regressansprüche der Versicherung gegen den Kunden unberührt.