FAQ – Häufig gestellte Fragen an die BSM

Tarif im VRR

Wer bestimmt eigentlich, wie viel welches Ticket im VRR kostet?

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen das Recht, Fahrpreise zu gestalten. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht. Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen.

Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte, einige kreisangehörigen Städte und die Kreise im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. 

Die Tarifexperten der VRR AöR erarbeiten Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Tarifs, die sie mit den Fachleuten der Verkehrsunternehmen im Rahmen des KViV-Arbeitskreises Marketing, Tarif und Vertrieb (KViV-MTV) beraten. Danach erfolgen Beratungen mit den politischen Fraktionen im VRR, mit den KViV-Gesellschaftern und dem Unternehmensbeirat der VRR AöR. Der förmliche politische Entscheidungsprozess beginnt im Tarif- und Marketingausschuss der VRR AöR. Das verbindliche Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat der VRR AöR, dem Vertreter der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet angehören. 

Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Wie kommt eine Preiserhöhung im VRR zustande? Aus welchen Parametern setzt sie sich zusammen?

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen das Recht, Fahrpreise zu gestalten. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht. 

Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte, einige kreisangehörigen Städte und die Kreise im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. 

Die Tarifexperten der VRR AöR erarbeiten Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Tarifs, die sie mit den Fachleuten der Verkehrsunternehmen im Rahmen des KViV-Arbeitskreises Marketing, Tarif und Vertrieb (KViV-MTV) beraten. Danach erfolgen Beratungen mit den politischen Fraktionen im VRR, mit den KViV-Gesellschaftern und dem Unternehmensbeirat der VRR AöR. Der förmliche politische Entscheidungsprozess beginnt im Tarif- und Marketingausschuss der VRR AöR. Das verbindliche Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat der VRR AöR, dem Vertreter der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet angehören. 

Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Tickets im elektronischen Vertrieb

Wie kann ich ein HandyTicket kaufen?

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen das Recht, Fahrpreise zu gestalten. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht. 

Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte, einige kreisangehörigen Städte und die Kreise im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. 

Die Tarifexperten der VRR AöR erarbeiten Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Tarifs, die sie mit den Fachleuten der Verkehrsunternehmen im Rahmen des KViV-Arbeitskreises Marketing, Tarif und Vertrieb (KViV-MTV) beraten. Danach erfolgen Beratungen mit den politischen Fraktionen im VRR, mit den KViV-Gesellschaftern und dem Unternehmensbeirat der VRR AöR. Der förmliche politische Entscheidungsprozess beginnt im Tarif- und Marketingausschuss der VRR AöR. Das verbindliche Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat der VRR AöR, dem Vertreter der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet angehören. 

Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Warum wurden das 10er- und das 7-Tage-Ticket eingeführt? Gab es hier einen Bedarf bei den Fahrgästen?

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen das Recht, Fahrpreise zu gestalten. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht. 

Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte, einige kreisangehörigen Städte und die Kreise im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. 

Die Tarifexperten der VRR AöR erarbeiten Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Tarifs, die sie mit den Fachleuten der Verkehrsunternehmen im Rahmen des KViV-Arbeitskreises Marketing, Tarif und Vertrieb (KViV-MTV) beraten. Danach erfolgen Beratungen mit den politischen Fraktionen im VRR, mit den KViV-Gesellschaftern und dem Unternehmensbeirat der VRR AöR. Der förmliche politische Entscheidungsprozess beginnt im Tarif- und Marketingausschuss der VRR AöR. Das verbindliche Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat der VRR AöR, dem Vertreter der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet angehören. 

Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Wie bzw. wo kann ich die beiden Tickets bekommen?

Nach dem Personenbeförderungsgesetz haben die Verkehrsunternehmen mit Linienkonzessionen das Recht, Fahrpreise zu gestalten. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich das Tarifgestaltungsrecht. 

Die im Zuständigkeitsgebiet des VRR verkehrenden ÖPNV-Unternehmen haben diese Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR – kurz VRR AöR – übertragen. Diese hat unter Einbindung der Verkehrsunternehmen und der kommunalen Aufgabenträger – das sind die kreisfreien Städte, einige kreisangehörigen Städte und die Kreise im VRR-Gebiet – einen einheitlichen Gemeinschaftstarif zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. 

Die Tarifexperten der VRR AöR erarbeiten Vorschläge zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Tarifs, die sie mit den Fachleuten der Verkehrsunternehmen im Rahmen des KViV-Arbeitskreises Marketing, Tarif und Vertrieb (KViV-MTV) beraten. Danach erfolgen Beratungen mit den politischen Fraktionen im VRR, mit den KViV-Gesellschaftern und dem Unternehmensbeirat der VRR AöR. Der förmliche politische Entscheidungsprozess beginnt im Tarif- und Marketingausschuss der VRR AöR. Das verbindliche Entscheidungsgremium ist der Verwaltungsrat der VRR AöR, dem Vertreter der Städte, der Kreise sowie der Verkehrsunternehmen im VRR-Gebiet angehören. 

Damit die Fahrpreise nicht willkürlich festgelegt werden, hat der Gesetzgeber in § 39 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Genehmigungsverfahren für den Tarif festgelegt: Bevor eine Preiserhöhung tatsächlich in Kraft treten kann, muss diese formal von der zuständigen Bezirksregierung als Einrichtung des Landes NRW genehmigt werden.

Warum bekomme ich die beiden neuen Ticketmodelle nur über den elektronischen Vertriebsweg?

Der VRR sieht in der Digitalisierung von Vertriebs- und Informationswegen eine große Chance. Mit der einmaligen Anmeldung und Registrierung ist der Kunde in der Lage schnell und unkompliziert den Ticketkauf sowohl auf seinem Mobiltelefon, wie auch im Internet am heimischen PC vorzunehmen. Die erfolgreiche Information über stationäres und mobiles Internet und der Vertrieb wachsen so enger zusammen und bieten dem Kunden Vorteile. 

Für den VRR und die Verkehrsunternehmen ergeben sich Vorteile, weil für den elektronischen Vertrieb nur sehr wenig Infrastruktur erforderlich ist. Diese Vorteile werden in Form der günstigen Tickets an die Kunden weiter gegeben.

Was mache ich, wenn ich eines der beiden Tickets gerne nutzen würde, aber keine Möglichkeit habe, diese auf dem elektronischen Weg zu erwerben?

Die Vorteile der neuen Tickets sind an den Vertriebsweg gebunden. Daher werden sie nicht regulär über Automaten, in KundenCentern oder bei Busfahrern erhältlich sein. Es gibt jedoch im Internetshop die Möglichkeit, Tickets für sich oder andere Personen zu kaufen, auszudrucken und diese ggf. weiterzugeben.

Gültigkeit und Übertragbarkeit

Kann ich mit einem EinzelTicket, 4erTicket, 10erTicket oder TagesTicket in der vorgegebenen Geltungsdauer auch eine Rück- bzw. Rundfahrt machen?

Mit dem EinzelTicket und 4erTickets sind Rund- und Rückfahrten nicht möglich. Bei 4erTickets muss jeweils ein neues Entwerterfeld bei Fahrtantritt je Fahrt entwertet werden bzw. bei 10erTickets eine neue Fahrt angefordert werden. Rund- oder Rückfahrten in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet sind höchstens nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. TagesTickets dagegen gelten jeweils einen Tag lang für beliebig viele Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich - also auch für Rund- und Rückfahrten.

Warum darf ich mit dem EinzelTicket (oder einer Fahrt auf dem 4erTicket bzw. 10erTicket) nicht zurückfahren, obwohl es 90 Minuten gilt?

Das EinzelTicket gilt für eine Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen, aber ohne Rund- und Rückfahrten. Die Zeitbegrenzung der Tickets (Preisstufe A 90 Minuten, Preisstufe B 120 Minuten, Preisstufe C 180 Minuten und Preisstufe D 240 Minuten) ist so großzügig bemessen, dass kurze Fahrtunterbrechungen möglich sind und die Fahrt in gleicher Richtung fortgesetzt werden kann.

Was muss ich zuzahlen, wenn ich mit meinem Ticket2000, Ticket1000, SozialTicket, BärenTicket, SchokoTicket oder mit der Monatskarte im Ausbildungsverkehr über meinen Geltungsbereich hinausfahren will?

Für diese Fahrten benötigen Sie je Fahrt und Person ein ZusatzTicket. Für Inhaber eines Ticket2000 der Preisstufen A, B oder C erweitert sich der Geltungsbereich werktags ab 19 Uhr, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und am 31.12. auf den gesamten Verkehrsverbund VRR. Ob dann im jeweiligen Fall ein zusätzliches Ticket erforderlich ist, hängt von Ihrem Start- und Zielpunkt sowie vom Fahrweg ab.

Welche VRR-Tickets sind übertragbar?

Das Ticket2000 ist (wahlweise) übertragbar - und zwar in allen Variationen (Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket2000 Abo, Ticket2000 9 Uhr Abo). Es kann auf Wunsch aber auch persönlich ausgestellt werden - dann ist es nicht übertragbar.

Ein persönlich ausgestelltes Ticket hat unter anderem folgenden Vorteil: Wenn Sie Ihr Ticket vergessen haben und kontrolliert werden, können Sie Ihr Ticket bei dem Verkehrsunternehmen nachträglich vorzeigen. Das Erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 EUR wird daraufhin zurückgezogen. Sie müssen nur ein reduziertes Beförderungsentgelt zahlen.

Alle anderen VRR-Tickets können nur vom Inhaber genutzt werden und sind nicht übertragbar.

Mitnahmeregelungen

Mit welchem Ticket kann ich Personen mitnehmen?

Monatskarte im Ausbildungsverkehr, 7-TageTicket: keine Personenmitnahme möglich.

Ticket2000: Das Ticket2000 gilt als Fahrberechtigung im erweiterten Geltungsbereich bei Tickets der Preisstufen A bis C im gesamten Verbundraum VRR oder bei Verbundgültigkeit in der Preisstufe D montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss für bis zu 5 Personen. Einschließlich des Inhabers dürfen maximal 2 Personen über 14 Jahre alt sein.

BärenTicket: Mit dem BärenTicket dürfen montags bis freitags ab 19.00 Uhr eine weitere Person und bis zu drei Kindern durch den Inhaber im originären Geltungsbereich mitgenommen werden. Diese Regelung gilt auch an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig.

YoungTicketPLUS: Der Inhaber des YoungTicketPlus kann von montags bis freitags ab 19.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss eine weitere Person unentgeltlich mitnehmen. Das gilt für alle Preisstufen.

SozialTicket, Ticket1000: Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an Feiertagen und am 24. und 31.12. ganztägig im eingetragenen Geltungsbereich: Mitnahme von maximal 3 Kindern unter 15 Jahren.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Mitnahme eines Fahrrades möglich?

Grundsätzlich ist die Mitnahme eines Fahrrades oder eines sog. Pedelec oder E-Bikes nur möglich, wenn es die Betriebssituation, bzw. die Platzsituation im Fahrzeug, zulässt.

Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Der Fahrgast ist außerdem dazu verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt.

Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme ganztägig möglich. Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) können zeitliche Einschränkungen gelten. Bitte erfragen Sie zusätzlich bei Ihrem örtlichen Verkehrsunternehmen die genauen Zeiten.

Was kostet die Fahrradmitnahme?

Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Ticket pro Rad das seit Januar 2021 neue FahrradTicket im VRR. Als attraktive Verbundalternative zum FahrradTagesTicket NRW können Sie Ihr Rad für 3,60 Euro 24 Stunden lang beliebig oft verbundweit in Bus und Bahn mitnehmen. Das neue Ticket ersetzt das bisher benötigte ZusatzTicket für das Fahrrad, das bisher pro Fahrt zu lösen war.

Ausnahmen bilden die folgenden Monatstickets:

Ticket2000, YoungTicketPLUS: Die Mitnahme eines Fahrrades im gewählten Geltungsbereich ist ganztägig (bzw. werktags nach 19 Uhr, sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen auch im erweiterten Geltungsbereich) kostenlos

BärenTicket: Die Mitnahme eines Fahrrades ist kostenlos.

Übrigens: Einräder sowie Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion zusammengeklappt werden können, werden als Gepäck nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert.

Was kostet es, einen Hund mitzunehmen?

Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, können Sie Ihren Hund (bzw. auch mehrere Hunde) innerhalb des Geltungsbereiches jederzeit kostenlos mitnehmen.

Kinder im VRR/ VRS

Ab welchem Alter müssen Kinder für eine Fahrt im VRR bezahlen?

Kinder ab 6 Jahren benötigen Tickets des Kindertarifes. Ab 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif. Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung kostenlos.

Was kostet die Mitnahme eines Kinderwagens?

Die Mitnahme eines Kinderwagens ist im VRR kostenlos.

Ab wann dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren?

Kinder dürfen erst ab dem Alter von sechs Jahren alleine Bus oder Bahn fahren. Kinder unter sechs müssen entweder von einem Erwachsenen oder von einem anderen Kind, das älter ist als 6 Jahre ist, begleitet werden. Einzige Ausnahme: Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind, aber bereits zur Schule gehen. Sie dürfen ohne Begleitperson den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Wo bzw. von wem bekomme ich nähere Informationen zum SchokoTicket oder ÜT-Ticket?

Für weitere Informationen zu den oben genannten SchülerTickets stehen Ihnen die Mitarbeiter in unseren Kundencentern in Monheim und Langenfeld gerne zur Verfügung.